Gesetzliche Krankenversicherung

 

  • Durch meine vertragsärztliche Zulassung bin ich berechtigt, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

 

 

Private Krankenversicherung und Beihilfestellen

 

  • Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie ob und in welchem Umfang Leistungen für eine Verhaltenstherapie durch eine Psychologische Psychotherapeutin übernommen werden. Lassen Sie sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken. Die Versicherungen, Beihilfen bzw. andere Träger sind u.U. nicht verpflichtet, die entstehenden Behandlungskosten zu erstatten. Weiterhin ist es möglich, dass sich eine Kostenzusage nur auf Teilbeträge beziehen kann.

 

  • Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870/2,8 facher Satz) mit 122,42 € pro Therapiestunde (50 Minuten).

 

 

Selbstzahler

 

  • Paartherapie und Beratungsangebote werden nicht von den Kassen übernommen. Die Kosten für diese Leistungen liegen in der Regel bei 153,00 € pro Sitzung für Paartherapie und 122,42 € für Beratungsangebote.

 

  • Sie können natürlich auch die Therapie selbst bezahlen. Hier gilt ebenso die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870/2,8 facher Satz) mit 122,42 € pro Therapiestunde (50 Minuten).

 

  • Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“, die, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, in der Regel von der Steuer nach § 33 EStG absetzbar sind.

 

 

Bei weiteren Fragen berate ich Sie gern.